Kann ich eine Haushaltsauflösung steuerlich absetzen?

Eine private Haushaltsauflösung können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Ist ein Verwandter verstorben, können Sie die Kosten eventuell als Nachlassverbindlichkeit in der Erbschaftssteuererklärung geltend machen. Fragen Sie hierzu am besten Ihren Steuerberater.

Zuletzt aktualisiert am 19.07.2022 von Dominik Uhlig.

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